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§ 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG,Ertragsteuerliche Auswirkungen des MoPeG auf die Personengesellschaftsbesteuerung,Betriebsaufspaltung

Ausgangspunkt: GmbH mit Gesellschaftern A und B (natürliche Personen) jeweils 50% beteiligt. Im Jahr 2013 erwarben A und B mit jeweils 50% als Bruchteilsgemeinschaft ein Geschäftsgrundstück. Zeitgleich mit dem Erwerb wurde eine GbR gegründet, deren Gegenstand die Vermietung dieses Geschäftshauses ist. Zur Geschäftsführung ist jeder Gesellschafter einzeln berechtigt. Regelungen zu den Stimmrechten wurden nicht vereinbart. Das Geschäftshaus wurde im Jahr 2013 an die GmbH vermietet. Es besteht eine Betriebsaufspaltung. Welche Änderungen ergeben sich hierfür durch das MoPeG? Würde die Betriebsaufspaltung aufgelöst? Müsste im Jahr 2023 auf eine GbR übertragen werden, um negative steuerliche Folgen aus der Auflösung der Betriebsaufspaltung zu vermeiden? Existieren nach Übertragung Wartezeiten (Einkommensteuer, Grunderwerbsteuer) bezüglich Veräußerungen, um negative steuerliche Folgen zu vermeiden? Sollten vorsichtshalber im Jahr 2023 Übertragungen vorgenommen werden?
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