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Sonderbetriebsvermögen,atypische stille Gesellschaft

Ich habe eine Frage zum Umfang des Betriebs- und Sonderbetriebsvermögens. An einer GmbH (Stammkapital 25 T€) hat sich ein für die GmbH als Einzelunternehmer Tätiger als atypisch stiller Gesellschafter mit einer Einlage von 40.000 € beteiligt. Bisher hat er Finanzierungsverträge für die GmbH vermittelt und dafür Provisionen erhalten. Er ist kein Geschäftsführer der GmbH und auch nicht an ihr beteiligt. Seine Büroeinrichtung hat er mit in die stille Gesellschaft eingebracht, diese machte einen Betrag von 12.000 € der Einlage aus. Er erhält dafür keine Nutzungsentschädigung. Sind diese Gegenstände Sonderbetriebsvermögen 1, obwohl er keine Nutzungsentschädigung erhält, oder Gesamthandsvermögen der stillen Gesellschaft? Noch wichtiger ist jetzt die Frage, ob sein Einzelunternehmen, das ausschließlich die Provisionen von der GmbH kassiert, jetzt auch zum Sonderbetriebsvermögen wird. Ist der Gewinn aus diesem Einzelunternehmen unter der atypisch stillen Gesellschaft zu deklarieren? Wenn ja, kann er weiter Einnahmenüberschussrechnungen einreichen, oder ist es jetzt auch eine Bilanz einzureichen? Wenn es kein Sonderbetriebsvermögen ist, dann hätte der Einzelunternehmer (= atypisch Still) auch den gewerbesteuerlichen Freibetrag separat.
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