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Entgeltliche Übertragung bei Einbringung von Wirtschaftsgütern des Privatvermögens,Gutschrift auf dem Kapitalkonto I als auch der Kapitalrücklage

Unsere Mandanten, eine Ehepaar, wollen eine vermietete Immobilie in eine gewerblich geprägte Personengesellschaft einbringen. Der Vorgang soll entgeltlich erfolgen (gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten), um das AfA-Volumen durch den § 7 Abs. 1 S. 5 EStG nicht zu mindern. Im Gesellschaftsvertrag soll vereinbart werden, dass das Festkapital durch die Übertragung des Grundstücks erbracht und der Rest auf einer gesamthänderisch gebundene Rücklage erfasst wird. Der Plan ist momentan, zunächst den Gesellschaftsvertrag abzuschließen und die KG ins HR eintragen zu lassen und dann die ausstehende Einlage durch die Übertragung der Immobilien zu erfüllen (die Buchung erfolgt dann auch entsprechend auf dem KK I). Ist damit das Ziel erreicht, die Immobilie vollentgeltlich auf eine gewerblich geprägte Personengesellschaft zu übertragen? Ist es ein Problem, dass die Vereinbarung im Gesellschaftsvertrag, dass das Festkapital durch die Übertragung der Immobilie erbracht werden soll, vor Eintragung in das HR erfolgt?
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