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Sonderbetriebsvermögen,SBV,§ 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG

X ist Eigentümer einer Gewerbeimmobilie, die er umsatzsteuerpflichtig an verschiedene andere Unternehmer vermietet. Außerdem verwendet er einen Teil der Immobilie für eine GmbH & Co. KG, deren Alleingesellschafter er ist. Die betrieblich genutzten Gebäudeteile sind im Sonderbetriebsvermögen aktiviert. Die GmbH & Co. KG zahlt eine Miete an den Gesellschafter. Umsatzsteuerlich liegt eine Organschaft vor. Ein Großteil (ca. 80–90 %) des an die GmbH & Co. KG vermieteten Teils (SBV) soll für eine Übergangszeit von max. zwei Jahren an einen anderen Unternehmer umsatzsteuerpflichtig vermietet werden, bis dieser ein eigenes Gebäude fertiggestellt hat. Die GmbH & Co. KG wird den verbleibenden Teil für eine entsprechend reduzierte Miete weiter verwenden und außerdem vorübergehend ein derzeit leerstehendes Nebengebäude mitnutzen. Fragen: (1) Muss X aufgrund dieser Konstellation den jetzt vorübergehend fremdviermieteten Teil aus dem SBV entnehmen (und dann in zwei Jahren wieder einlegen)? (2) Wird das vorübergehend sporadisch mitgenutzte Nebengebäude durch diese Nutzung zwingend SBV, oder lässt sich das ggf. vermeiden?
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