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Übernahme Hypothek,Entgeltlichkeit,EStG § 6 Absatz 3

Sehr geehrte Damen und Herren, es ist eine Betriebsübergabe nach § 6 Abs. 3 EStG von Vater auf Sohn geplant. Auf einem Betriebsgrundstück sind im Grundbuch Grundschulden zugunsten einer Bank eingetragen, die ein Darlehen des Bruders (weichender Erbe) absichern. Im Rahmen der Betriebsübergabe übernimmt der Betriebsübernehmer diese Grundschuld, während die Verbindlichkeit weiterhin von dem Bruder zu erfüllen ist. M.E. stellt die Übernahme der Hypothek oder Grundschuld kein Entgelt dar, so dass einer unentgeltlichen Betriebsübergabe nach § 6 Abs. 3 EStG unter Buchwertfortführung nichts im Wege stehen dürfte. Liege ich richtig in der Annahme? Vielen Dank im Voraus für Ihre Bemühungen.
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