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Veräußerung MU-Anteil,Negatives Kapitalkonto,Entnahme Sonderbetriebsvermögen

Es geht um folgenden Sachverhalt: A und B betreiben seit Jahren eine gewerbliche GbR. A möchte aus der GbR austreten. A und B haben sich über den Austritt geeinigt. B will die GbR in Form eines Einzelunternehmens fortführen. A erhält als Abfindung den Wert seines Kapitalkontos – dieses weist einen negativen Wert von 40.000 € aus. Das Eigenkapital der GbR beträgt auf Gesamthandsebene 200.000 € (Kapitalkonto A: - 40.000 €, Kapitalkonto B: + 240.000 €). Stille Reserven sind im Gesamthandsvermögen nicht vorhanden. A und B haben jeweils Sonderbetriebsvermögen. A hat in seinem Sonderbetriebsvermögen das Grundstück X, das der GbR für betriebliche Zwecke überlassen wird (Buchwert: 50.000 €, Verkehrswert: 100.000 €). Nach Austritt verpachtet A das Grundstück X an das Einzelunternehmen des B. B hat in seinem Sonderbetriebsvermögen das Grundstück Y, das der GbR für betriebliche Zwecke überlassen wird (Buchwert: 100.000 €, Verkehrswert: 160.000 €). Das Grundstück Y wird künftig von dem Einzelunternehmen B betrieblich genutzt. Fragen: 1. Wie erfolgt die steuerliche Behandlung von A? Kann die Aufdeckung der stillen Reserven des Grundstücks X vermieden werden, wenn A das Grundstück an das Einzelunternehmen des B verpachtet? 2. Wie erfolgt die steuerliche Behandlung von B? Kann bei B eine Buchwertfortführung in Anspruch genommen werden?
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