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Vermietung Ferienhaus in Ferienpark,Abgrenzung gewerblicher von VuV-Einkünften

Mandant besitzt seit 2021 Ferienhaus, welches in einem Ferienpark gelegen ist. Diese Haus hat 2 Zimmer, 4 Betten, Küche und Bad. Die Vermietung des Hauses obliegt der Betreibergesellschaft des Ferienparks, mit der ein Geschäftsbesorgungsvertrag über die touristische Bewirtschaftung geschlossen wurde. Die Vergütung erfolgt pauschal mit 35 % der Mieten. Die Gastverträge werden im Namen der Betreibergesellschaft geschlossen. Der Ferienpark bietet Zusatzleistungen, wie Fahrrad- und Bootsverleih, Sonderreinigungen, Wäscheservice und Verpflegungsleistungen an, die auf eigene Rechnung des Ferienparks ggü. den Feriengästen abgerechnet werden. Es wird eine Rezeption betrieben, die zu bestimmten Zeit am Tag besetzt ist und den Gästen als Ansprechpartner dient. Bezieht der Stpfl. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung oder Gewerbebetrieb? Trifft hier die Regelung nach R 15.5 Abs. 13 Satz 2 EStR als Vereinfachungsregelung zu, und mein Mandant erzielt Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung?
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