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Betriebsverpachtung im Ganzen,Fitnessstudio,Grundstück

Die Unternehmerin N. betreibt in ihrem eigenen Gebäude (50 % BV) ein Fitnessstudio. Der Nachfolger will das Studio an sich nicht übernehmen und zahlt keinen Kaufpreis. Allerdings mietet er die Räume an, um seinerseits ein Fitnessstudio zu betreiben. Wäre es zur Vermeidung der Aufdeckung stiller Reserven möglich, einen Vertrag über die Betriebsverpachtung im Ganzen zu stellen, dies allerdings vor dem Hintergrund, dass der (neue) Betreiber völlig neue Geräte anschaffen und auch Logo und Firmenname ändern möchte? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? Die Aufgabe des Unternehmens würde recht hohe stille Reserven im Gebäude durch die Überführung ins Privatvermögen auslösen.
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