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§ 16 EStG,§ 34 EStG,§ 16 Abs. 3b EStG,Augabe eines Betriebs

Unser Mandant möchte seinen Gewerbebetrieb als Einzelunternehmer aufgeben. In seinem Gewerbe führt er Tischler-, Ingenieurs- und Programmiertätigkeiten aus, teilweise bereits mit Beratung. Jetzt möchte er nur noch beratend, also freiberuflich, tätig werden und sein Gewerbe aufgeben. Da er das 55. Lebensjahr vollendet hat, könnte hierfür der Freibetrag gem. § 16 Abs. 4 EStG gewährt werden. Ist die freiberufliche Tätigkeit, die er teilweise schon im Betrieb beratend ausgeübt hat, schädlich für den Freibetrag gem. § 16 Abs. 4 EStG?
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