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§ 17 EStG,§ 39 AO,Errichtung einer Vereinbarungstreuhand

Der bisherige Gesellschafter soll weiterhin in der Liste der Gesellschafter in Erscheinigung treten. Die Ausschüttungen sollen dem Treugeber nach Abschluss des Treuhandvertrags zustehen und als Einkünfte zuzurechnen sein. Was ist beim Abschluss der Vereinbarungstreuhand zu beachten, um durch den Abschluss des Vertrags keine Veräußerung der Anteile nach § 17 EStG vom bisherigen Gesellschafter/Treuhänder auf den Treugeber auszulösen?
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