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OHG,Gewinnverteilung

zu folgendem Sachverhalt bitt ich um Ihre Stellungnahme. Aus einer GmbH & Co. KG ist der Komplementär, die GmbH ausgeschieden. Der frühere Kommanditist V hat zur Bildung einer OHG zwei weitere Gesellschafter T1 und T2 aufgenommen. V hat an der OHG eine Beteiligung von 9.000,- undT1 und T2 eine Beteiligung von je 500,- . Die Gewinne/ Verluste teilen sich die Gesellschafter mit 100% für T. Grundsätzlich ist die Gewinnverteilung in § 121 geregelt. Führt die vorgenommenen 100 % vom Gewinn an T zu einer verdeckten Gewinnausschüttung oder zu Schenkungsteuer?
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