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Betriebsaufspaltung,GbR,Verpächterwahlrecht

Sachverhalt: Mandant X und Y sind je zu 1/2 Eigentümer eines Grundstücks, auf dem sich zwei Gebäude befinden. Gebäude 1 (235 m2) wird fremdvermietet (zu Wohnzwecken). Ein Raum in Gebäude 2 wird an die Z GmbH vermietet. Als Vermieter im Mietvertrag genannt ist die XY GbR (ohne das explizit jemals eine GbR gegründet wurde). An der Z GmbH sind X und Y zu je 50 % beteiligt. Weder in der GmbH noch in der Grundstücks-GbR bestehen irgendwelche Stimmrechtvereinbarungen. Zur Geschäftsführung in der GbR ist nichts besonderes geregelt. Im Übrigen wird Gebäude 2 von X zu eigenen Wohnzwecken genutzt. M.E. liegt eine Betriebsaufspaltung vor, da sowohl sachliche als auch personelle Verflechtung gegeben ist. Frage 1: Müssen aufgrund der Abfärbetheorie auch die Mieteinkünfte aus der Vermietung von Gebäude 1 als gewerbliche Einkünfte deklariert werden und werden beide Gebäude Betriebsvermögen der Vermietungs-GbR? Frage 2: Was passiert, wenn der Y seine 50 % GmbH Anteile auf X überträgt? Führt dies zum Wegfall der Betriebsaufspaltung mit der Folge der Realisierung der stillen Reserven? Oder greift hier das Verpächterwahlrecht?
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