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Bilanzberichtigung,§ 14 KStG

Im Jahr 2021 (bereits veranlagt, Bescheide sind ergangen, § 164 AO) wurde bei der SE GmbH ein Pkw veräußert. Der Erlös aus dem Verkauf wurde entsprechend im Jahr 2021 gebucht. Der dazugehörige Anlagenabgang ist unterblieben, so dass die Gesellschaft zu viel versteuert hat. Im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten 2022 stellt sich nun folgende Frage: Eine Korrektur im Jahr 2022 erweist sich als schwierig, da dem Anlagenabgang kein Umsatz gegenübersteht und seitens des Programms, spätestens bei der E-Bilanz, Fehlermeldungen erscheinen. Das Jahr 2021 könnte korrigiert werden. Allerdings besteht zwischen der SE GmbH und der SH GmbH ein Gewinnabführungsvertrag bzw. körperschaftsteuerliche Organschaft gem. §§ 14 ff. KStG. Bei Korrektur im Jahr 2021 würde sich korrespondierend der abzuführende Gewinn (HB + StB) ändern und dadurch auch das Ergebnis der SH GmbH. Ist eine Korrektur möglich, oder können dadurch Konsequenzen für die Gesellschaften entstehen?
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