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Ausscheiden der Kommanditisten,Realteilung mit Spitzenausgleich,Umwandlung in Einzelunternehmen

Aus der X-GmbH & Co. KG scheiden die Gesellschafter B und C aus. Sie nehmen einzelne Wirtschaftsgüter (Kunden) mit und zahlen zusätzlich einen Spitzenausgleich in Höhe von 50.000 €. Der Gesellschafter A verbleibt in der GmbH & Co. KG und hat ein negatives Kapitalkonto i.H.v. 800.000 €. Die Komplementär-GmbH scheidet aus der KG aus, so dass A als Gesamtrechtsnachfolger die KG als Einzelunternehmen weiterführt. 1. Was passiert mit dem negativen Kapitalkonto ertragsteuerlich bei Ausscheiden der GmbH aus der KG? Versteuerung? 2. Die ausgeschiedenen Gesellschafter B und C decken die stillen Reserven in den WG (Kunden) auf und führen die aufgedeckten Werte in einer neuen Firma fort. 2.1 Liegt hier ein Sperrfristverstoß vor? 2.1.1 Wenn ja, muss dann auch A aufdecken und versteuern? 2.1.2 Was passiert mit dem negativen Kapitalkonto?
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