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§ 6 Abs. 3 EStG,Vorweggenommene Erbfolge und Vermächtnisse

Sehr geehrte Damen und Herren, wir bitten um ein Kurzgutachten für folgenden Sachverhalt: Steuerpflichtiger X hat Betriebsvermögen in Höhe von 800.000 € und Privatvermögen in Höhe von 200.000 €. Im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge möchte er den Betrieb an seinen Sohn S zum Buchwert übertragen. Seine beiden Enkelkinder sollen jeweils mit einem Vermächtnis in Höhe von 200.000 € bedacht werden. Frage: Kommt es durch das Vermächtnis der beiden Enkelkinder zu ertragsteuerlichen Auswirkungen im Rahmen des Betriebsvermögens oder findet dies komplett auf privater Ebene statt? Mit freundlichen Grüßen Jochen Euler
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