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Betriebsaufgabe,nachträgliche Betriebseinnahmen,Zuflussbesteuerung

Der 68 jährige Unternehmer D. hat zum 31.12.2021 seinen Betrieb bei der HWK und beim Gewerbeamt der Stadt abgemeldet. Außerdem wurde auch das FA über die erfolgte Betriebsaufgabe in Kenntnis gesetzt. In den Jahren 2022 und 2023 tätigt er jedoch noch Umsätze in Höhe von € 1.500,-- bzw. €2.000 aus dem ("aufgegebenen") Gewerbebetrieb als Waagenbauer. Ist der Betrieb also zum 31.12.2021 aufgegeben und kann er die Vorteile des § 16 (Freibetrag) in Anspruch nehmen. Die in 2022 bzw. 2023 erzielten Umsätze wurden durch die Erbringung von Reparaturarbeiten vor Ort erzielt.
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