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§ 15 EStG,Gewinnerzielungsabsicht bei gewerblichen Mitunternehmerschaften

Bei einer GmbH & Co. KG sollen die Geschäftsanteile an der KG vom bisher Ehemann auf seine Ehefrau übertragen werden. Der Ehemann ist Geschäftsführer der Komplementär-GmbH und hat von der KG eine Versorgungszusage (§ 6a EStG). Die ist bei der KG steuerlich nicht als Aufwand abzugsfähig. Ändert sich das, wenn der Ehemann nicht mehr Gesellschafter ist? Wäre dann die Pensionszusage steuerlich abzugsfähig und was würde in dem Jahr, in dem die Übertragung erfolgt, steuerlich mit der Pensionszusage passieren? Hintergrund ist, dass die ermäßigte Besteuerung eines Veräußerungsgewinn bei der Ehefrau nach § § 16,34 EStG erfolgen soll, da der Ehemann eine weitere KG Beteiligung hat, für die er die günstig der Besteuerung des Veräußerungsgewinns „benötigt“.
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