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§ 17 EStG,Anschaffungskosten,Identifizierung der GmbH-Anteile

A hält 100 % an der A-GmbH. Die Anschaffungskosten der Anteile 1-10000 sind 10 TEuro (Bargründung) und die Anteil 10001 bis 25000 sind 350 TEuro (Kauf von damaligem Gesellschafter). Nun kommt es zum Verkauf von 75,1 % der Anteile: Beim notariellen Kaufvertrag werden jetzt sowohl Anteile aus der Bargründung und auch von dem Kauf vom damaligen Gesellschafter veräußert (lt. notarielle Urkunde wurden die übertragenen Anteile genau numerisch bezeichnet). Es müssten m.E. die anteiligen Anschaffungskosten der jeweils genau bezeichneten Anteile ermittelt und bei der Berechnung des Veräußerungsgewinns berücksichtigt werden. Das ist in diesem Fall für A steuerlich nicht günstig, da der Teil aus der Bargründung nur geringe Anschaffungskosten gegenrechnen lässt. Besteht irgendwie eine Möglichkeit, die Anschaffungskosten der Anteile aus dem ursprünglichen Kauf des Gesellschafters (350 TEuro) außerhalb den dort genannten Anteilen noch für die Berechnung des Veräußerungsgewinns für diesen Anteilsverkauf zu nutzen?
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