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§ 15 EStG,§ 7 g EStG

In meiner Anfrage geht es um die ertragssteuerliche Berücksichtigung von Vermietungseinnahmen im Gewerbebetrieb. Mein Mandant ist Versicherungsvertreter und erwirbt mehrere Fahrzeuge, die dem Betriebsvermögen zugeordnet werden und anschließend vermietet werden. Die Mieteinnahmen sind fremdüblich und werden im Rahmen der Gewinnermittlung bei den Einkünften aus Gewerbebetrieb nach § 15 EStG berücksichtigt. Fraglich ist nun, ob es problematisch ist, wenn ein Versicherungsvertreter neben seiner üblichen Tätigkeit auch Fahrzeuge aus dem Betriebsvermögen laufend an Familienangehörige zu einem fremdüblichen Mietzins vermietet. Daneben ist anzumerken, dass der Versicherungsvertreter für die Fahrzeuge, die er vermietet, auch eine Sonderabschreibung und einen Investitionsabzugsbetrag nach § 7G EStG berücksichtigt.
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