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Mietereinbauten,Scheinbestandteile,Betriebsvorrichtungen

Sachverhalt: A schließt Hauptmietvertrag mit V i.H.v. 12 T€ pro Monat ab. A baut den Mietgegenstand als Spielhalle aus (Teppichböden, Klimaanlagen, Zwischenwände, Sanitär, Thekenanlage etc.). Investitionskosten 450 T€. Mietvertrag zehn Jahre. Nach Um-/Ausbau vermietet A den Mietgegenstand mit Aufschlag (4 T€), also für 16 T€ pro Monat an den B. Mietvertrag neun Jahre. Frage: Hat – und falls ja wie hat– A die Umbaumaßnahmen bilanziell zu berücksichtigen?
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