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Provision,Zurechnung

Ein Mandant ist seit Jahren in einer sog. Multilevelmarketing-Struktur für Nahrungsergänzungsmittel tätig. Hier konnte er dem System entsprechend einige Stufen etc. erreichen und hat hier eine gute Position, die ihm auch ein sehr gutes Einkommen generiert. Sinn und Zweck dieser Struktur ist es, immer neue Kunden zu werben, die dann ihrerseits neue Gruppen bilden, an denen die einzelnen Stufen etc. mitverdienen. Ich gehe davon aus, dass diese Geschäftsmodelle soweit bekannt sind. Wenn Kunden direkt geworben werden, sind diese auch dem jeweiligen Vermittler zuzurechnen, wenn es aber einfache Anfragen gibt oder „Laufkundschaft“, dann ist es nach Aussage des Mandanten möglich, diese irgendjemandem in der Gruppe zuzuordnen und damit diesen ggf. auf das nächste Level zu heben. Somit hat dieser und aber auch der Vertreter darüber mehr davon, da die Boni sich steigern. Um diese Struktur breiter aufzustellen, hatte unser Mandant eine entsprechende Einkaufsnummer auf seine Eltern anlegen lassen. Diese bekommen auch die Provisionen überwiesen und tätigen Einkäufe. Auch wurden hier in den Jahren entsprechende Nummern zugewiesen, wenn es kein Direktkontakt war. Natürlich hat der Sohn (unser Mandant) hier die Eltern unterstützt und auch beim Handling eingegriffen. Da der Sohn in einer viel höheren Position in dem System ist, hat er entsprechend auch Vorteile und höhere Boni durch die Beteiligung der Eltern. Bei dem Vertriebsmodell und der Firma handelt es sich um eine sehr große Firma, die entsprechende Abrechnungen etc. erstellt und auch hier dauerhaft geprüft wird. Frage ist nun – begründet auf einer Rückfrage des Finanzamts: Wem sind die Einkünfte der Eltern zuzurechnen? Dass die Eltern hier in das System eingestiegen sind, hat ja auch wirtschaftliche Gründe – Einkommen. Die Verteilung (die der Sohn vornehmen kann) der Kunden ist sowohl für den Sohn von Vorteil (höhere Provisionen) als auch für die Eltern (Erreichen des nächsten Provisionslevels). Oder kann hier steuerlich das Provisionseinkommen dem Sohn zugerechnet werden, obwohl es nach Aussage des Mandanten in den Strukturvertrieben üblich ist, Kunden, die nicht direkt zugeordnet werden können, entsprechend zu verteilen, damit alle nach vorne kommen?
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