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Betriebsaufspaltung,Betriebsverpachtung im Ganzen,Verpächterwahlrecht

Ein Pflegedienst-Einzelunternehmen wurde in eine GmbH eingebracht. Sodann erwarb der alleinige Gesellschafter eine Immobilie, die er an die GmbH vermietet hat. Anschließend nahm der Vorberater eine Einbringung der GmbH-Anteile in eine Holding-GmbH vor. Fragen: 1.) Wurde mit der Überlassung der Immobilie eine Betriebsaufspaltung begründet? 2.) Wie sind die steuerlichen Folgen der Auflösung der Betriebsaufspaltung durch Einbringung der Anteile unter Zurückbehalt der Immobilie?
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