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Persönliche Assistenz,Betriebsausgabe

Unternehmer A ist nach einem Unfall körperlich eingeschränkt, es fehlen ihm Arme und Hände. Daher braucht er eine Person an seiner Seite, die ihn bei der Ausübung seiner Tätigkeit unterstützt. Diese Person ist unabdingbar auch bei Geschäftsreisen an seiner Seite. Fragen: 1. Kann A die Kosten für die Begleitperson als Betriebsausgaben geltend machen? 2. Sind die Reisekosten für die Begleitperson betrieblich veranlasst? 3. Wie ist ggf. eine Abgrenzung zur privaten Lebensführung vorzunehmen (zeitlich, tätigkeitsbezogen etc.)?
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