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§ 3c Abs. 2 EStG,Reduzierung der Pacht

Im Rahmen einer Betriebsverpachtung (Pächter GmbH, Verpächter KG) soll der Pachtzins wegen wirtschaftlichen Schwierigkeiten der GmbH reduziert werden. Die Anteile des Pächters hält eine Holding (GmbH) . Die Anteile der Holding sind damit Sonderbetriebsvermögen der KG. Zwischen allen Gesellschaften besteht bei den Anteilseignern Personengleichheit. Frage: Sind die Betriebsausgaben der KG wegen der Kürzung des Pachtzinses auch zu kürzen bzw, teilweise dem Gewinn der KG hinzuzurechnen ?
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