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Photovoltaikanlage,Liebhaberei,Umsatzsteuer

Meine Mandantin hat auf ihrem Dach eine kleine Photovoltaikanlage (unter 10 kW), die am 15.11 2018 in Betrieb genommen wurde, Vorsteuer wurde damals geltend gemacht. Der Strom wird eingespeist und zu eigenen priv. Zwecken genutzt. Wenn meine Mandantin zum 31.12.2022 die Liebhaberei der Anlage beim FA erklärt, muss dann im Jahr 2022 eine Vorsteuerberichtigung für ein Jahr (2022) oder für alle fünf Jahre gemacht werden? Wann läuft der Vorsteuerberichtigungszeitraum ab? Bis zu welchem Datum kann die Vereinfachungsregel beantragt werden? Ist dies nur bis 31.12.2022 möglich oder auch in den Folgejahren?
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