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Grundstückshandel,Gewerbebetrieb

Ein Mandant verkaufte in den letzten drei Jahren fünf Grundstücke, eines davon hat er durch ein Erbe erhalten (es erfolgte keine Renovierung oder Ähnliches), ein anderes davon erwarb er bereits vor 15 Jahren. Bisher gehen wir davon aus, dass die Drei-Objekt-Grenze nicht überschritten ist, da das geerbte Grundstück und das Grundstück mit einer Besitzdauer nicht als Objekte im Sinne der Drei-Objekt-Grenze gelten. Nun soll aber eine GbR, an der er zu 50 % beteiligt ist, ein weiteres Grundstück verkaufen. Dies wäre der erste Grundstücksverkauf der GbR. Sie ist vermögensverwaltend tätig. Nach unserer Auffassung wird die Drei-Objekt-Grenze dann überschritten, da der Verkauf der GbR als Zählobjekt zu sehen ist, da ein Verkauf als Mitunternehmer ihm zuzurechnen ist.
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