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Einnahmeüberschussrechnung,Zu- und Abflussprinzip,Geltung für UST

Mein Mandant betreibt ein Restaurant. Die BP (für 2015) hat Umsätze hinzugeschätzt. Die Höhe ist unstreitig. Er ist Überschußermittler. Nun sind in den geänderten Bescheiden die noch zu zahlende Umsatzsteuer Gewinnerhöhend erfaßt. Kann das sein? Gewinn vor BP : 20.000 Euro Beispiel : Zuschätzung des Umsatzes 10 % von 10.000 . Gewinnerhöhung nach BP 1000 Euro plus 190 Euro aus der Umsatzsteuer : . neuer Gewinn laut geändertem Bescheid : 21.190 Euro. für Est und Gewerbeertrag. Begründung : Da die Umsatzsteuer beträge in dem Streitjahr nicht abgeführt worden sei, Sei der Abzug im Streitjahr ausgeschlossen.
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