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Investitionsabzugsbetrag,IAB,Übertragung

Unser Mandant hat sich am 27.01.2021 eine Lackiermaschine angeschafft. Wir haben ein IAB von AHK 4.000 € (IAB: 1.600 €) im Jahr 2019 und im Jahr 2020 einen IAB von AHK 30.000 € (IAB: 15.000 €) gebildet. Unsere Frage ist: Können zwei IABs (IAB 2019 und 2020) auf ein Wirtschaftsgut (Lackiermaschine) aufgelöst werden?
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