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Gewerblicher Grunstückshandel,Private Vermögensverwaltung,Drei-Objekt-Grenze

Meine Mandanten sind die Eheleute A und B. A und B sind seit gut 20 Jahren jeweils zu 50 % Eigentümer von insgesamt fünf Eigentumswohnungen in E. Außerdem sind die Eheleute seit gut sechs Jahren zu je 50 % Eigentümer eines vermieteten Einfamilienhauses in S. Die fünf Wohnungen sowie das vermietete Einfamilienhaus sollen in den nächsten Tagen verkauft werden. Außerdem erwerben die Eheleute aktuell ein vermietetes Mehrfamilienhaus ebenfalls in S (Vertrag noch nicht unterschrieben). Daneben haben die Eheleute im letzten Jahr insgesamt drei vermietete Einfamilienhäuser unter Nießbrauchsvorbehalt an ihre Tochter verschenkt und werden in den nächsten Wochen noch drei weitere, ebenfalls vermietete Eigentumswohnungen unentgeltlich auf ihre Tochter übertragen (dieses Mal jedoch ohne Nießbrauchsvorbehalt). Nunmehr macht ein Notar darauf aufmerksam, dass meine Mandanten Gefahr laufen, durch diese Aktivitäten einen sog. „gewerblichen Grundstückshandel“ zu betreiben. Deshalb meine konkrete Frage: Besteht hier wirklich die Gefahr des Entstehens bzw. Vorliegens eines gewerblichen Grundstückshandels?
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