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Betriebsveräußerung,Anstellungsverhältnis,§ 16 EStG

Einzelunternehmer A plant die Veräußerung seines Betriebes zum 01.01.2024 zu einem Veräußerungserlös von € 60.000,00. Abzüglich vorhandener Buchwerte ist mit einem Veräußerungsgewinn von rd. € 50.000.00 zu rechnen. Die Voraussetzungen des § 16 Abs. 4 EStG liegen vor. Weiterhin geplant ist, dass A in der Zeit vom 01.01.2024 bis 30.06.2024 einen Teilzeitarbeitsvertrag (ca. 8–12 Wochenstunden zu einem Stundenlohn von € 75,00) mit dem Übernehmer des Betriebes abschließt. Frage: Ist trotz Abschluss des Arbeitsvertrages der Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG zu gewähren?
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