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PV-Anlage,Betriebsaufspaltung

Ein Mandant ist 100 % Gesellschafter der A-GmbH. Die A-GmbH hat im Eigentum ein Grundstück A, welches mit einer Halle bebaut ist. Das Nachbargrundstück Grundstück B steht im Alleineigentum des Mandanten und ist mit einem Zweifamilienhaus bebaut. Die eine Wohnung wird vermietet und die andere Wohnung der Mutter des Mdt. unentgeltlich überlassen. Auf dem Dach des Zweifamilienhaus befindet sich eine PV-Anlage (10 KWp), die sich im Eigentum der A-GmbH befindet. Die Einnahmen aus der PV-Anlage werden daher durch die A-GmbH erzielt. Frage: Wird durch die (unentgeltliche) Überlassung der Dachflächen des Zweifamilienhaus für das Betreiben der PV-Anlage eine Betriebsaufspaltung begründet?
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