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Einkommensteuer,Einkünfte aus Gewerbebetrieb,Betriebsaufspaltung

Mandant M ist zu 100 % an einer Entsorgungs-Gesellschaft (Betriebs-GmbH) beteiligt. Er verpachtet im Rahmen eines Einzelunternehmens M-Verpachtung Grundstücke und den Fuhrpark an die Entsorgungs-GmbH. Hier liegt zweifelsfrei eine Betriebsaufspaltung vor. M ist weiterer Anteilseigner an der B-GmbH, die eine Biogasanlage betreibt. Das Einzelunternehmen M-Verpachtung erwirbt ein Blockheizkraftwerk und vermietet es an die B-GmbH. Die Mietumsätze betragen ca. 1 % der Gesamtumsätze des Verpachtungsunternehmens. Das BHKW ist eine wesentliche Betriebsgrundlage der B-GmbH. Frage: Das BHKW ist grundsätzlich im Einzelunternehmen M-Verpachtung zu aktivieren. Es entsteht jedoch auch eine Betriebsaufspaltung mit der B-GmbH. Wo ist das BHKW zu aktivieren? Werden die Anteile an der B-GmbH Betriebsvermögen im Einzelunternehmen oder eines „neuen“ Gewerbebetriebs Vermietung BHKW.
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