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§ 6 Abs. 3 EStG,§ 24 UmwStG

Sehr geehrte Damen und Herren, Fallbeschreibung: Vater übergibt an Sohn sein EU (Transportunternehmen) gem. Regelungsbereich § 6 Abs. 3 EStG mit allen wesentlichen WG. Der Sohn bringt in der nächsten Sekunde das Unternehmen in seine bargegründete GmbH & Co KG (100 %ige Beteiligung Sohn) ein unter Zurückbehaltung der Grundstücke in seinem SBV. Das Unternehmen besteht im wesentlichen aus zwei Betriebsgrundstücken und sieben LKWs. Fragen: 1. Ist es notwendig, dass der Vater sein Unternehmen noch als e.K. eintragen lässt? 2. Bei der Einbringung des Einzelunternehmens in die PersG i.S.v. § 24 UmwStG besagt die Literatur, dass eine Gutschrift auf dem Kapitalkonto ausreicht, wenn es sich hierbei um eine Ein-Mann-GmbH & Co KG handelt. Welches Kapitalkonto ist hier ausreichend (Vier-Konten-Modell)? Oder ist es zwingend notwendig hier auch das Kommanditkapital zu erhöhen? 3. Ist die Einbringung nach § 24 UmwStG für die Behaltensfrist nach § 6 Abs. 3 EStG schädlich? Danke vorab.
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