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Mitunternehmerische Betriebsaufspaltung,Einbringung

Unsere Mandantin hat mehrere Gesellschaften. Zum einen ist unser Mandant mit seiner Frau zu 50/50 an einer Vermietungs-GbR beteiligt. In dieser befindet sich eine Immobilie. Zudem ist unser Mandant mit seiner Frau 50/50 an der Bus-GbR beteiligt (Handel und Vermietung von Bussen). Die Vermietungs-GbR vermietet die Fläche auch an die Bus-GbR (bzw. die Bus-GbR nutzt diese Fläche). Darüber hinaus ist unser Mandant alleine zu 100 % Gesellschafter einer GmbH, die Reparaturen etc. für Busse erbringt. Die GmbH befindet sich ebenfalls auf dem Grundstück der Vermietungs-GbR (Mietvertrag). Nun soll die Bus-GbR in eine GmbH nach § 20 UmwStG eingebracht werden. Danach soll eine Holding-GmbH gegründet werden. Zudem wird eine weitere Holding-GmbH gegründet mit seiner Frau und die Anteile an der Vermietungs-GbR werden unter dieser eingebracht sowie die neue Bus-GmbH. Fraglich ist, ob der Vorgang steuerneutral möglich ist. Würde eine ggf. ausgelöste MU-Betriebsaufspaltung die Einbringung gefährden? Der Vorberater hat weder Sonderbetriebsvermögen noch eine Betriebsaufspaltung deklariert. Worauf ist im Rahmen der Einbringung zu achten und welche Risiken bestehen? Können die Anteile an der GbR ohne das Auslösen von GrESt übertragen werden unter die Holding-GmbH, wenn z.B. nur 90 % der Anteile übertragen werden?
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