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Influencer,Werbung

Wir haben bezüglich einer komplexen Umsatzsteuer-, Körperschaftsteuer-, Gewerbesteuer-, Einkommensteuer-Behandlung eine Frage zu folgendem Sachverhalt: Eine Influencer-GmbH, die Storys im Internet erfolgreich veröffentlicht, macht für ein Produkt (hier: Küche) Werbung, dass einen Wert von 40.000 € netto hat. Für diese Leistung der GmbH fließt kein Geld, stattdessen darf ein Angestellter bzw. darf der Gesellschafter-Geschäftsführer dieses Produkt hinterher privat nutzen und behalten. Wie ist dieser Sachverhalt einkommensteuerlich, körperschaftsteuerlich, gewerbesteuerlich und umsatzsteuerlich zu würdigen?
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