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Ausschüttung,KapESt,Anrechnung

Eine Gesellschaft schüttet den Gewinn von 2021 in 04/2022 an die Holding (100%Beteiligung) aus. Hierfür wird KapEst von der Tochter einbehalten/abgeführt und eine Steuerbescheinigung erstellt. Diese trägt das Datum 04/2022. Wann darf sich die Holding die Kapitalertragsteuer anrechnen lassen? Mit der Bilanz & Steuererklärung 21, wo die GA bilanziert ist (da 2021 bei Ausschüttung noch nicht erstellt war) oder erst im Jahr 2022 mit Erstellung der Bescheinigung?
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