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Verkauf,Immobilien

Sachverhalt: Die Immo-GmbH mit Sitz und Ort der Geschäftsleitung in Deutschland kauft Immobilien, saniert diese und verkauft sie anschließend wieder. Szenario 1: Der Kaufvertrag wurde im Jahr 2021 geschlossen, die vollständige Kaufpreiszahlung erfolgte im Jahr 2022 und die Endabnahme erfolgte im Jahr 2023. Szenario 2: Der Kaufvertrag wurde im Jahr 2021 geschlossen, der Kaufpreis wurde zum Teil im Jahr 2022 und zum Teil im Jahr 2023 gezahlt. Die Endabnahme erfolgte im Jahr 2023. Szenario 3: Der Kaufvertrag wurde im Jahr 2021 geschlossen, die Kaufpreiszahlung erfolgte zum Teil im Jahr 2022 und zum Teil im Jahr 2023. Die Endabnahme erfolgte im Jahr 2022. Fragen: – Zu welchem Zeitpunkt sind die Erlöse zu berücksichtigen? – Wie sind die Kaufpreiszahlungen zu berücksichtigen? – Was ist darüber hinaus zu beachten?
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