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§ 15 EStG,Betriebsaufspaltung

Ein neuer Mandant bittet mich um Beratung in folgender Angelegenheit: Er hat zusammen mit seinen Eltern im Jahr 2002 eine GmbH gegründet, an denen der Vater V mit 25 %, die Mutter M mit 35 % und er als Sohn S mit 40 % beteiligt waren. S ist seit der Gründung der GmbH deren alleiniger Geschäftsführer. Der Vater hat damals sein seit 20 Jahren bestehtendes Einzelunternehmen im Ganzen an die GmbH verpachtet. Zum EU gehören 60 % eines Gebäudes, das als Lager und Büro genutzt wird, sowie die Betriebs- und Geschäftsausstattung. Die anderen 40 % wurden von V und M bewohnt. Im November 2017 ist V verstorben. M hat die 25 % der GmbH-Anteile und das Einzelunternehmen geerbt. Im Mai 2018 hat M 35 % der Anteil an S übertragen. M ist im April 2020 verstorben. Erben sind S und die Tochter T von V + M je zur Hälfte. S hat im März 2020 eine Stelle als GF bei einem anderen Unternehmen angenommen, zu dem keine gesellschaftrechtlichen Beziehungen bestehen. Der Pachtvertrag wurde gekündigt und das Büro und Lager an einen fremden Dritten vermietet. S möchte nun die GmbH liquidieren und wissen, welche steuerlichen Folgen dies für Ihn und die Schwester, die seit 40 Jahren in Kanada lebt, hat.
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