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Fahrtenbuch,zeitnahe Führung

Unser Mandant hat ein lückenloses Fahrtenbuch geführt, in dem sämtliche Dienst-Fahrten ordnungsgemäß aufgeführt sind. Dieses Fahrtenbuch hatte er nicht selbst geführt, sondern wöchentlich durch seine Angestellten – gem. Terminkalender – schreiben lassen. Die Betriebsprüfung will das Fahrtenbuch nicht anerkennen, da keine zeitnahe Eintragung erfolgt wäre und das Fahrtenbuch nicht vom Unternehmer selbst geschrieben wurde. Weitere Beanstandungen gab es bei dem Fahrtenbuch nicht. In den folgenden Jahren wurde das Fahrtenbuch elektronisch geführt. Frage: Was ist unter „zeitnah“ zu verstehen?
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