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Betriebsaufspaltung,Betriebseröffnung,Betriebsaufgabe

Mein Mandant vermietet ein Büro ab dem Jahr 2020 an eine Kapitalgesellschaft, an der er zu 100 % Gesellschafter/Geschäftsführer ist. Angeschafft wurden die Anteile im Jahr 2017. Es besteht dadurch eine Betriebsaufspaltung ab dem Jahr 2020. Die GmbH Anteile sind somit im Jahr 2020 in sein „Betriebsvermögen“ eingelegt worden. Er möchte nun die Betriebsaufspaltung beenden. Anschaffungskosten der Beteiligung EURO 50.000,00 Teilwert im Jahr 2020: EURO 150.000,00 Aktueller Wert EURO 200.000,00 Frage: Wie hoch wäre der Entnahmegewinn? Wäre der Entnahmegewinn nur die Differenz zwischen dem Wert der Einlage und dem aktuellen Wert? Also 50.000,00?
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