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Aufwendungsersatz einer Komplementär-GmbH als Sonderbetriebseinnahmen,§ 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG,Umsatzsteuerbarer Leistungsaustausch bei den Vergütungen der Komplementär-GmbH

H ist Kommanditist der H GmbH & Co. KG. H ist ebenso Geschäftsführer der Komplementär-GmbH (Ein-Mann-GmbH & Co. KG). Die GmbH ist kapitalmäßig nicht an der GmbH & Co. KG beteiligt. Die GmbH erhält einen sogenannten Auslagenersatz GmbH-Geschäftsführer von der GmbH & Co. KG in Höhe von 330.000 € pro Jahr. Ein Vertrag existiert nicht. Fragen: 1. Ist ein schriftlicher Vertrag Voraussetzung für die steuerliche Anerkennung? 2. Welche steuerlichen Risiken können bestehen? 3. Ist der Auslagenersatz umsatzsteuerpflichtig?
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