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Einkommensteuer,Einkünfte aus Gewerbebetrieb,Betriebsaufspaltung

Die Gesellschafter P und T sind zu jeweils 50 % an einer GbR beteiligt. Die GbR ist Eigentümerin einer Gewerbeimmobilie. Die Gewerbeimmobilie ist an die GmbH C vermietet, welche zu 100 % dem Gesellschafter P gehört. Dieser vermietet allerdings wiederum Teile der Gewerbeimmobilie an ein Einzelunternehmen, welches zu 50 % P und zu 50 % T gehört, und an eine GmbH, bei welcher zwar T zu 100 % Gesellschafter ist, P allerdings über einen Treuhandvertrag ebenfalls zu 50 % beteiligt ist. Es stellt sich nun für uns die Frage, ob durch die Vermietung der GbR an die C GmbH, welche ausschließlich einem Gesellschafter gehört, eine Betriebsaufspaltung vermieden wird, welche ja unzweifelhaft vorliegen würde, wenn die P und T GbR direkt an ihr Einzelunternehmen bzw. ihre GmbH vermieten würde. Oder greift das Thema Betriebsaufspaltung durch die C GmbH und es spielt keine Rolle, dass hier P 100 % Gesellschafter ist und T keinen Einfluss auf diese GmbH hat?
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