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Liebhaberei,Verluste

Stpfl. hat selbständige Beratertätigkeit in 2009 begonnen. Von 2009-2014 hat er Überschüsse von ca. € 75.000,00 erzielt. Ab 2015 bis 2022 Verluste von ca. € 20.00,00. Ab 2015 wurden keinerlei Betriebseinnahmen erzielt - es wurden nur noch Betriebsausgaben geltend gemacht. Das Finanzamt will ab 2021 Liebhaberei annehmen und den Verlust nicht anerkennen. Die offenen Bescheide 2019 und 2020 sollen auch zum Nachteil geändert werden. Liegt hier Liebhaberei vor? Wenn ja, ab wann?
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