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Unentgeltliche Aufnahme Mitunternehmer,Zurückbehaltung Wirtschaftsgut,Sonderbetriebsvermögen

Vater A hat ein Einzelunternehmen und nimmt seinen Sohn B unentgeltlich nach § 6 (3) EStG auf, es entsteht dadurch die AB GbR. Gleichzeitig behält der Vater notwendiges BV (hier das Grundstück) zurück (er überträgt es in sein SBV der GbR, das SBV entsteht aber erst mit der Übertragung). Das Grundstück wird unentgeltlich an die AB GbR überlassen und wird in der Sonderbilanz vom Vater A geführt. Alles geschieht zu Buchwerten. Das Einzelunternehmen bestand bis zum 30.06., die AB GbR entstand ab 01.07. Die Frage ist, fällt das Zurückbehalten des WG, was dann SBV vom Vater wird, unter § 6 (5) Satz 2 EStG und nicht unter § 6 (3) EStG mit der Folge, dass ich zum 30.06. im Einzelunternehmen eine gewinnneutrale Entnahme buchen muss: Entnahme/Anlagevermögen zum Buchwert im Einzelunternehmen und in der Sonderbilanz: Anlagevermögen Buchwert/Einlage?
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