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§ 7g EStG,nachträglicher IAB

Mandant hat im Jahr 2016 einen IAB gebildet für die Anschaffung eines Pkw i.H. von 12.554 €. Im Dezember 2019 erfolgte die Anschaffung eines Pkw in den USA mit dem Ziel, den Pkw nach Deutschland zu überführen und im Unternehmen zu nutzen. Das Fahrzeug konnte aber nicht bis zum 31.12.2019 nach Deutschland überführt werden. Die Überführung erfolgte im Herbst 2020. Grund: Durch Corona kam es zu der Verzögerung. Der Pkw wurde zwischen Kauf im Dezember 2019 und Überführung im Herbst 2020 nicht genutzt, er war nicht angemeldet und solange in den USA. Folge: Im Zuge der Betriebsprüfung soll der gebildete IAB im JAhr 2016 rückgängig gemacht werden, da dieser bis zum 31.12.2019 sich nicht im Inland befand. Das ist meiner Meinung nach korrekt. Überlegung: Im Zuge der Betriebsprüfung, Prüfungszeitraum 2017–2019, möchten wir einen neuen IAB bilden. Wäre es möglich, diesen nachträglich zu bilden für das Jahr 2017 oder 2018 oder 2019? Nach meinen Recherchen wäre das möglich. Wie ist Ihre Meinung?
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