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Tausch von Grundstücken und Gewinnrealisierung,Grunstückstausch außerhalb von Flurbereinigungsverfahren bei der Grunderwerbsteuer

Sehr geehrte Damen und Herren, einer meiner Mandanten ist Eigentümer eines Grundstücks, welches mit einer Halle bebaut ist. Das Nachbargrundstück gehört einem anderen, ist ebenfalls mit einer Halle bebaut und die Gebäude sind aneinandergebaut. Der andere möchte sein Grundstück veräußern. Das kann bzw. darf er aber nicht, weil zwischen den Gebäuden keine Brandschutzmauer ist. Der Notar hat vorgeschlagen, die beiden Flurnummern zusammenzulegen und das Ganze über eine WEG zu lösen. Die Gebäude können ja trotzdem den beiden getrennt zugewiesen werden. Der Meinung des Notars und meiner zufolge handelt es sich dabei jedoch um einen Tausch von Grundstücken, wobei jede Partei die Hälfte seines Grundstücks gegen die Hälfte des anderen tauscht mit der Folge der Versteuerung von 50 % der stillen Reserven. Da das Grundstück schon länger als 6 Jahre im Eigenumt meines Mandanten ist, gehe ich davon aus, dass das Problem mithilfe des § 6b EStG zu lösen ist. Ich gehe aber auch davon aus, das für jeden für 50 % GrESt anfällt. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen Dipl.-Kaufmann M. Reutemann Steuerberater
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