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§ 5 EStG,Passivierung von Steuerschulden nach einer Außenprüfung

Bei meiner Mandantin (GmbH) wurde für die Jahr 2018 bis 2021 eine Lohnsteuer-Außenprüfung durchgeführt. Jetzt wurde ein Haftungs- und Nachforderungsbescheid für den vorgenannten Zeitraum erlassen. Das Ergebnis ist soweit unstreitig. Die Bilanz sowie die dazugehörigen Steuererklärungen für 2021 wurden bereits beim Finanzamt eingereicht, ein Bescheid ist noch nicht ergangen. Ist für die Lohnsteuernachforderung eine Bilanzänderung vorzunehmen und der Gewinn für 2021 entsprechend zu korrigieren?
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