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§ 7g EStG,IAB,§ 6 Abs. 3 EStG

Folgende Frage stellt sich: Herr D., Inhaber eines Einzelunternehmens nimmt zum 01.01.2023 unentgeltlich seinen Sohn als Gesellschafter auf und die beiden betreiben ab sofort die D GbR. Zum 31.12.2022 bildet Herr D. noch Investitionsrücklagen nach § 7g EstG für künftige Investitionen und möchte nun in 2023 bzw. 2024 die geplanten Anschaffungen über die GbR tätigen. Ist die Auflösung der Rücklagen in 2023 durch die GbR im Gesamthandsvermögen möglich ? Oder müssten die Anschaffungen über das Sonderbetriebsvermögen des Vaters D getätigt werden? Vielen Dank im Voraus für Ihre Informationen.
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