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Übertragung einer 6b-Rücklage,Einlage und Anschaffungsbegriff

Mein Mandant (Einzelunternehmen) hat in 2021 eine betriebliche Immobilie veräußert. Dieser Vorgang ist grundsätzlich nach § 6b EStG begünstigt. Der entstandene Gewinn wurde in eine Rücklage verbucht. Im Geschäftsjahr 2022 wurde eine Immobilie erworben, die zunächst außerbetrieblich zu privaten Zwecken genutzt wurde. Bei dieser Immobilie handelte es sich um einen Neubau. Im Folgejahr 2023 wurde die Nutzung sodann umgestellt und das Objekt betrieblich verwendet. Somit wird es zu notwendigem Betriebsvermögen und als Einlage eingebucht. Ist es möglich im Jahresabschluss 2023 die § 6b Rücklage auf dieses (eingelegte) Objekt zu übertragen?
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