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§ 17 EStG,§ 12 BewG

Der Mandant veräußert seine GmbH Anteile gegen Ratenzahlung, wobei die Raten innerhalb von 3-4 Jahren getilgt sein sollen und somit die Sofortbesteuerung anzuwenden ist. Zur Ermittlung des Veräußerungsgewinns bei gleich hohen Jahresraten haben wir Tabelle 2 zu § 12 (1) BewG herangezogen. Wie wird der Veräußerungsgewinn bei unterschiedlich hohen Jahresraten ermittelt?
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